Die Deutsche Bundesbank möchte bezüglich der letzten Meldungen, die eine Auszahlung von Falschgeld an Geldautomaten andeuteten, auf einiges hinweisen. Im Jahr 1994 wurde zwischen dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA), dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Deutschen Bundesbank eine Vereinbarung zur Bestückung von Geldautomaten getroffen. Danach sollten die Geldautomaten nur mit von der Bundesbank bearbeiteten Banknoten gefüllt werden, um Falschgeld auszuschließen.
Ab 2002 kamen kombinierte Ein- und Auszahlungsautomaten auf, die die gleichen Sicherheitsstandards haben mussten. Dabei wurde vereinbart, dass Geldautomaten die Banknoten auch von jenen Ein- und Auszahlungsgeräten bekommen konnten. Nach dem Kenntnisstand der Bundesbank wird von der Weiterverwendung von Banknoten aus diesen Geräten, um damit die Geldautomaten aufzufüllen, weitestgehend verzichtet.
Eine gesetzliche Grundlage, die die Betreiber von Geldautomaten verpflichtet, nur von der Bundesbank geprüfte Geldscheine zu benutzen oder nur die Geldautomaten mit Banknoten von Ein- und Auszahlgeräten zu bestücken, gibt es nicht. Jedoch besteht die Pflicht von Kreditinstituten, dass sie das angenommene Geld nach Echtheit überprüfen und gegebenenfalls aus dem Verkehr ziehen.
Ursache für das nicht kontrollierte Geld sind dabei die mangelnden Kosten der Betreiber der Geldautomaten. Seit der Einführung des Euro sind rund 100 Verdachtsfälle von Falschgeld aus Geldautomaten bekannt geworden. Jedoch konnte dabei kein Beweis erbracht werden.
Die Bundesbank geht daher weiterhin davon aus, dass die oben genannte Vereinbarung zur Befüllung von Geldautomaten zuverlässig eingehalten wird. (dh)
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